(Fast) jeder hat eins – aber funktioniert es auch?
Betreiber von Aufzugssystemen mit Personenbeförderung wissen es längst und haben es (ziemlich) flächendeckend umgesetzt: Die Übergangsfrist, in der Aufzüge noch ohne ein Fernnotrufsystem betrieben werden durften, endete bereits mit dem Jahr 2020.
Doch grau ist alle Theorie – in der Praxis finden die beauftragten Personen des Kölner Aufzugswärters immer wieder Anlagen vor, bei denen die Zweiwege-Kommunikationsanlage nicht gemäß der (2015 in Kraft getretenen) Betriebssicherheitsverordnung funktioniert – ein gefährlicher Mangel bei allen wiederkehrenden Prüfungen.
Der Teufel steckt im Detail
Wer mit dem Aufzug stecken bleibt, will sich zumindest darauf verlassen, dass sich auf der anderen Seite der Leitung jemand meldet und nach wenigen Minuten Hilfe schickt. Was dabei alles schiefgehen kann, erleben unsere Techniker und beauftragten Personen (Aufzugswärter) immer wieder:
Schutz vor Strafen
Ideal ist, wenn dem Team der Kölner Aufzugswärter solche Fehler vor einer Prüfung auffallen. Denn die haftungsrechtlichen Konsequenzen wie Schadensersatzforderungen Eingeschlossener und die Bußgelder der Prüfstellen können empfindlich sein. Gut, wenn man mit dem Kölner Aufzugswärter einen Partner hat, der Schwachstellen aufdecken und Monteure zur Beseitigung vermitteln kann. Wir empfehlen für Wartung, Instandsetzung und Modernisierung Ihrer Aufzugsanlagen die Lechner Aufzüge GmbH – natürlich auch aus Köln.