Aufzüge gehören heute zu den sichersten Transportmitteln überhaupt. Sehr hohe Sicherheitsanforderungen und regelmäßige Überprüfungen des vorhandenen Sicherheitssystems sorgen zusätzlich für das Gefühl der Sicherheit im Fahrstuhl. Und genau für diese Sicherheit in der Kabine finden Sie bei uns den richtigen Partner.
Was unsere beauftragte Person
für Sie tut
Unsere sachkundigen Kölner Mitarbeiter kontrollieren in den vorgeschriebenen Intervallen gemäß den „Technischen Regeln für Betriebssicherheit“ TRBS 3121 und TRBS 2181:
1. Die Zugänge zum Fahrschacht, zum Triebwerksraum und den dazugehörigen Schalteinrichtungen sind frei und sicher begehbar, die Beleuchtung funktioniert.
2. Der Zugang zu den Aufzugstüren ist sicher begehbar, die Beleuchtung funktioniert.
3. keine aufzugsfremden Gegenstände im Maschinenraum
4. Die Aufzugsmaschinenräume sind vorschriftsmäßig verschlossen.
5. Der Fahrkorb kann nicht anfahren, solange eine Schachttür geöffnet ist.
6. Keine Schachttür lässt sich öffnen, wenn kein Fahrkorb dahinter steht.
7. Der Fahrkorb kann nicht anfahren, solange die Fahrkorbtür geöffnet ist.
8. Der Fahrkorb fährt die Haltestellen bodenbündig an.
9. Die Notrufeinrichtung funktioniert und bei Anlagen mit Fernnotruf ist die Verständigung mit der Leitzentrale möglich.
10. Der Notstoppschalter bzw. der Tür-Auf-Taster funktioniert vorschriftsgemäß.
11. Die Fahrkorbbeleuchtung funktioniert.
12. Fahrkorbtüren, -wände und Schachttüren sind in Ordnung.
13. Hinweise auf die beauftragte Person (Aufzugswärter) an der Hauptzugangsstelle sind lesbar und aktuell.
14. Die vorgeschriebenen Sicherheitskennzeichnungen und Piktogramme sind vorhanden und lesbar.
15. Anzeigen, die sich in einem allgemein zugänglichen Bereich befinden, sind funktionstüchig.
Unser Service beinhaltet die
Kontrolle
Dokumentation
Benachrichtigung
Hier können Sie unsere Checkliste für Aufzugswärterkontrollen gemäß der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121 und TRBS 2181) herunterladen.
Die Kölner Aufzugs-Wärter sorgen für mehr Sicherheit.
Alle Aufzugsanlagen müssen regelmäßig kontrolliert und beaufsichtigt werden. Dazu müssen Betreiber eine „beauftragte Person“ (ehem. Aufzugswärter) beauftragen. Diese Aufgabe übernehmen die Fachleute vom Kölner Aufzugswärter.
Die beauftragte Person erledigt auch die Inaugenscheinnahme & Funktionskontrolle wie in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unter § 4, Absatz 5, Satz 3 vorgeschrieben. Jetzt Kostenvoranschlag anfordern.