Wie Sie eingeschlossene Personen richtig befreien
Nach den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 3121) hat der Betreiber eine oder mehrere Personen, die über die notwendige Zuverlässigkeit und das erforderliche Sicherheitsbewusstsein verfügen, mit der Befreiung eingeschlossener Personen zu beauftragen.
Für den zuverlässigen Service der Personenbefreiung empfehlen wir den Notrufservice der Lechner Aufzüge GmbH in Köln.
Notbefreiungsanleitung für Aufzugsanlagen (Muster)
Notbefreiungs-
anleitung für Aufzugsanlagen (Muster)
Sollte trotz sorgfältiger Kontrolle und Wartung Ihres Personenaufzugs einmal jemand eingeschlossen werden, geht die beauftragte Person im Normalfall wie folgt vor:
Kontakt mit den eingeschlossenen Personen aufnehmen, Ruhe bewahren.
Anlage am Hauptschalter ausschalten.
Seilmarkierungen kontrollieren: Stehen die neben den Bündigmarkierungen? Dann befindet sich der Fahrkorb bereits bündig in einer Etage und Schritt 3 und 4 entfallen.
Bremse mithilfe des Bremslüfthebels lösen.
Mit dem Handrad testen, in welche Richtung sich der Antrieb leichter drehen lässt, dorthin drehen und stoppen, wenn die Seilmarkierungen neben der Bündigmarkierung erscheint. Bremslüfthebel loslassen.
Notentriegelungsschlüssel mitnehmen.
Schachttür öffnen und Standort des Fahrkorbs feststellen. Keine Tür? Schachttür sofort schließen und verriegeln. Den Personen beim Verlassen der Kabine helfen. Achtung: mögliche Stufe und scharfe Blechkanten der Türen!
Abschließend muss die Schachttür vollständig geschlossen und verriegelt sein und an allen Zugängen ein Hinweisschild „außer Betrieb“ am Fahrstuhl angebracht werden. Jetzt kann der Kundendienst Ihres Wartungspartners kommen.
Guter Service muss nichts kosten: Eine Muster-Anleitung zur Personenbefreiung finden Sie hier zum Download.
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