Notfallplan

Wie Sie im Fall der Fälle vorgehen sollten

Ein Notfallplan für Aufzüge dient dazu, dass Helfern die notwendigen Angaben zur Verfügung stehen, um eingeschlossene Personen befreien zu können. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Anhang 1, Nr. 4.1 beinhaltet er mindestens folgende Angaben:

  • Standort der Aufzugsanlage
  • Personen, die Zugang zu allen Anlageneinrichtungen haben
  • Personen, die eine Befreiung vornehmen können
  • Kontaktdaten von Ersthelfern (z.B. Notarzt, Feuerwehr)
  • voraussichtliche Dauer bis zum Beginn der Personenbefreiung
  • Notbefreiungsanleitung für die Anlage

Ein solcher Notfallplan ist dem zuständigen Notdienst zur Verfügung zu stellen, damit er unverzüglich angemessen auf Notrufe reagieren und sachgerechte Hilfsmaßnahmen für Ihre Aufzüge einleiten kann.

Hier steht Ihnen ein Muster eines Notfallplans für Ihre eigene Planung zum Herunterladen zur Verfügung.

Wir helfen auch beim Notfallplan.

Bei Aufzügen ist der Notfallplan ein wichtiges Instrument, damit eingeschlossenen Personen nach einem Brand, einem Unfall oder einer Betriebsstörung nicht nur vom Aufzugswärter Köln schnell und angemessen aus der Kabine geholfen werden kann. Bei der Erstellung bzw. Planung sollten Sie also äußerst sorgfältig vorgehen, auf diese Weise vermeiden Sie eventuellen Ärger mit Versicherungen und Behörden. Und auch bei regelmäßigen Kontrollen wird überprüft, ob ein Notfallplan vorhanden und auf dem aktuellen Stand ist.